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Haftpflichtgutachten bei Fremdverschulden

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten. Die Kosten trägt vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie entstehen keine Kosten.

Ein Haftpflichtgutachten dokumentiert den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Es bildet die Grundlage für eine faire Schadensregulierung und schützt Sie vor unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung.

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger erstellen wir Ihr Gutachten persönlich vor Ort – in Wülfrath, Velbert, Mettmann, Düsseldorf, Wuppertal und der gesamten Region. Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten, das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 1 bis 3 Werktagen.

Häufige Fragen

Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten bei einem Haftpflichtschaden?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten. Die Kosten für den Sachverständigen sind ein erstattungsfähiger Schadensposten – für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten.

Habe ich das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen?

Ja – als Geschädigter steht Ihnen das gesetzliche Recht auf freie Gutachterwahl zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben. Nutzen Sie dieses Recht, um einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

Welche Schadenspositionen werden im Haftpflichtgutachten erfasst?

Das Gutachten dokumentiert alle relevanten Schadenspositionen: eine vollständige Fotodokumentation, die Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs sowie eine eventuelle merkantile Wertminderung. Damit bildet es die Grundlage für eine faire und vollständige Schadensregulierung.

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