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Haftpflicht vs. Kasko – Unterschiede

Die Unterscheidung ist entscheidend für die Schadensregulierung.

Haftpflichtschaden

Eine andere Person hat den Unfall verursacht. Die gegnerische Versicherung trägt alle Kosten: Reparatur, Gutachten, Mietwagen, Wertminderung, Anwalt.

Kaskoschaden

Eigenverschulden, Wildunfälle, Hagel etc. Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert. Selbstbeteiligung möglich.

Teilschuld

Kosten werden anteilig aufgeteilt. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche.

Häufige Fragen

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Schadensregulierung: Bei einem Haftpflichtschaden hat eine andere Person den Unfall verursacht – die gegnerische Versicherung trägt sämtliche Kosten. Bei einem Kaskoschaden reguliert Ihre eigene Versicherung, oft unter Abzug einer Selbstbeteiligung.

Kann ich auch bei einem Kaskoschaden einen unabhängigen Gutachter beauftragen?

Ja, auch bei Kaskoschäden können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Ob Ihre Kaskoversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Besonders bei höheren Schadenssummen oder Streitigkeiten über den Schadensumfang ist ein unabhängiges Gutachten empfehlenswert.

Was passiert bei einer Teilschuld – wer trägt dann die Kosten?

Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig aufgeteilt, entsprechend der Haftungsquote. Auch bei unklarer Schuldfrage haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten. Die Gutachtenkosten werden anteilig von der gegnerischen Versicherung erstattet. Für die rechtliche Klärung der Haftungsquote empfehlen wir einen Verkehrsrechtsanwalt.

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