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Ihre Rechte als Unfall-Geschädigter
Als Geschädigter haben Sie umfangreiche Rechte. Viele kennen ihre Ansprüche nicht vollständig.
Freie Gutachterwahl
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen.
Schadensersatzansprüche
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen zu: Mietwagenkosten, Wertminderung, Gutachterkosten, Abschleppkosten und Unfallkostenpauschale.
Anwaltliche Unterstützung
Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten.
Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter akzeptieren, den mir die Versicherung schickt?
Nein – bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das gesetzliche Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben oder Ihren Gutachter ablehnen. Nutzen Sie dieses Recht, um eine unabhängige Begutachtung sicherzustellen.
Welche Kosten muss die gegnerische Versicherung bei einem Haftpflichtschaden erstatten?
Die gegnerische Versicherung muss sämtliche unfallbedingten Kosten übernehmen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, merkantile Wertminderung, Abschleppkosten, Unfallkostenpauschale und Anwaltskosten. Ein vollständiges Gutachten sichert diese Ansprüche.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung mein Gutachten kürzt?
Wenn die Versicherung Ihr Gutachten kürzt oder Positionen nicht anerkennt, empfehlen wir Ihnen, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dessen Kosten werden bei einem Haftpflichtschaden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen.